Allgemeine Geschäftsbedingungen
“Sascha Müller – Events & Marketing” wird nachfolgend als “Agentur” betitelt.
Für die Angebote, Lieferungen und Leistungen der Agentur sind nachstehende Bedingungen ausschließlich maßgebend. Abweichenden Bedingungen des Kunden wird widersprochen. Mit Beauftragung der Agentur erkennt der Kunde diese AGBs an. Die AGBs gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn auf sie nicht nochmals ausdrücklich verwiesen wird.
§1 Vertragsgegenstand
- Der Kunde beauftragt die Agentur mit den Vertragsleistungen entsprechend des unterschriebenen Angebots.
- Es ist der Agentur gestattet, zur Erbringung ihrer Vertragsleistungen Unteraufträge an Dritte zu vergeben. Die Agentur tritt hierbei gegenüber Dritten als Generalunternehmer auf.
- Der Auftrag gilt mit Vollendung der Leistungen der Agentur als beendet (regelmäßig mit Ablauf der Veranstaltung inklusive Abbau und Nachbereitung).
§2 Durchführung der Vertragsleistungen
- Die Durchführung der Vertragsleistungen erfolgt in enger Abstimmung zwischen dem Kunden und der Agentur. Ist eine Partei mit der Arbeitsweise und dem Verhalten der anderen Partei in wesentlichen Punkten nicht einverstanden, so ist dies der anderen Partei unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Ansonsten gelten die Arbeitsweise und das Verhalten der anderen Partei als vertragsgemäß.
- Der Kunde kann nach Erteilung des Auftrages angemessene Änderungen hinsichtlich der Vertragsleistungen verlangen. Sämtliche zusätzliche Kosten, die sich aus solchen vom Kunden gewünschten Änderungen ergeben, sind vom Kunden zu übernehmen. Änderungen können zur Verschiebung von verbindlichen und unverbindlichen Lieferterminen und Fristen führen, für die die Agentur nicht einsteht. Mögliche Terminverschiebungen muss die Agentur dem Kunden direkt kommunizieren.
- Den Parteien ist bewusst, dass die Leistungen der Agentur wesentlich von der ordnungsgemäßen Erfüllung von Mitwirkungspflichten des Auftraggebers abhängen. Soweit nicht gesondert im Auftrag festgelegt, schuldet der Auftraggeber alle Handlungen in seinem Bereich, die für die Erbringung der Leistungen durch die Agentur notwendige Voraussetzung sind. Insbesondere wird der Auftraggeber der Agentur kostenfrei, fristgerecht und uneingeschränkt die für die Erbringung der Leistungen notwendigen Informationen übergeben. Bei einer Verzögerung durch den Auftraggeber haftet der Auftraggeber selbst, wenn dadurch Fristen nicht eingehalten werden können. Fristen werden im Einzelfall definiert. Die Agentur muss fehlende Infos aktiv einfordern.
- Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.
- Der Auftraggeber wird für die Erfüllung des Auftrags einen Verantwortlichen benennen, der als Kontaktperson und Ansprechpartner für die Agentur dient. Sofern die Agentur nach Erbringung von Teilleistungen, wie z.B. Konzepterstellung, Budgetplanung, Ablaufplanung usw. die Freigabe wünscht, hat der Verantwortliche diese Freigabe für den Auftraggeber zu erteilen oder aber, falls die Teilleistung nicht vertragsgemäß erfolgte, hat er die notwendigen Korrekturen und Verbesserungen mitzuteilen.
§3 Vergütung
- Der Kunde zahlt die im Angebot aufgeführten und beauftragten Vergütungen. Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Der Kunde hat die in der Rechnungenthalten Zahlungsziele einzuhalten. Bei Zahlungsverzug von 4 Wochen ist die Agentur berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatzes der Europäischen Zentralbank zu verlangen.
- Die Agentur ist im Falle des Zahlungsverzuges nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung weiter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
- Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden nur gegen gesonderte Vergütung erbracht.
- Geht die Agentur für den Kunden in Vorleistung, so ist die vorgelegte Summe unverzüglich zu zahlen, sobald diese in Rechnung gestellt wird.
- Wenn für Zahlungen keine Zahlungsmeilensteine vereinbart wurden, sind alle Rechnungen binnen 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen.
§4 Geheimhaltung
- Die Agentur und der Auftraggeber verpflichten sich, alle ihnen bei der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber offenbarten Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln. Soweit dritte Personen zur Erfüllung von Aufgaben hinzugezogen werden, verpflichten die Agentur bzw. der Auftraggeber diese Personen jeweils zur gleichen Sorgfalt. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.
§5 Copyright / Urheberrecht
- Die Agentur hat das alleinige Urheberrecht an allen von ihr erstellten Konzepten, Gestaltungen, Grafiken, Zeichnungen, Texten und sonstigen Unterlagen. Das Urheberrecht ist durch den Kunden zu wahren. Alle im Zusammenhang mit der zu erbringenden Leistung der Agentur entstehenden gewerblichen Schutzrechte (Urheber- und Leistungsschutzrechte, Markenrechte, wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz, Patentrechte) verbleiben, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, ausschließlich bei der Agentur.
- Weitergehende Nutzungen bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch die Urheber.
- Änderungen von Konzepten, Entwürfen usw. dürfen nur die Agentur oder von dieser ausdrücklich entsprechend beauftragte Person nach Genehmigung des Auftraggebers vornehmen.
- Vorlagen, Templates oder Musikstücke, die von der Agentur oder in ihrem Auftrag hergestellt werden, bleiben Eigentum der Agentur, auch wenn sie dem Kunden berechnet werden. Der Auftraggeber erhält die dauerhaften Nutzungsrechte der fertigen Ergebnisse (Geschnittene Musikstücke ausgeschlossen).
- Nutzungsrechte für vom Kunden abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe verbleiben bei der Agentur.
- Sämtliche Leistungsergebnisse, Konzepte und Entwürfe gelten als anvertraut und dürfen ohne Zustimmung der Agentur nicht genutzt oder an Dritte außerhalb des Unternehmens weitergeben werden (Ausnahme Lizenzpartner, Steuerberater, Freiberuflich oder für das Projekt beauftragte Dienstleister). Dies gilt auch für Angebotsunterlagen, Abbildungen, Zeichnungen, Konzepte und Strategievorschläge sowie Kalkulationen.
- Die Agentur ist berechtigt, die Veranstaltung aufzuzeichnen und die Aufzeichnungen zum Zwecke der Dokumentation sowie der Eigen-PR zu verwenden.
- Die Agentur darf den Auftraggeber auf ihrer Website oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen und die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Auftraggeber widerspricht dem.
§6 Gewährleistung und Haftung
- Für die Erfüllung der nach diesem Vertrag und sämtlicher Aufträge im Rahmen dieses Vertrages zu erbringenden Leistungen haftet die Agentur mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns in den Grenzen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen von Fremdbetrieben, die im Auftrag des Kunden eingeschaltet werden, wird keine Haftung übernommen, sofern der Agentur nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Überwachung der Fremdbetriebe nachgewiesen wird. Jeder Mangel ist im Einzelnen unverzüglich ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme in Textform (z.B. per E-Mail) anzuzeigen und nachzuweisen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
- Mängel an den Vertragsleistungen sind der Agentur unverzüglich anzuzeigen. Dem Kunden steht das Recht zu, dass sämtliche Mängel an den Vertragsleistungen in angemessener Zeit und in wirtschaftlich zumutbarer Art behoben werden. Schadenersatzansprüche bestehen im Übrigen nur, soweit der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
- Die Agentur tritt, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, nicht als Veranstalter auf. Der Kunde übernimmt als Veranstalter die Verantwortung für sämtliche haftungsrechtlichen Angelegenheiten gegenüber jedermann.
- Der Veranstalter ist verpflichtet, alle Auflagen gemäß der aktuellen Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Versammlungsstättenverordnung -VstättVO-) einzuhalten.
- Der Veranstalter verpflichtet sich, eine Veranstalterhaftpflichtversicherung für Personen – und Sachschäden, bezogen auf den Veranstaltungstag, abzuschließen oder eine entsprechende Police vorzulegen.
- Schadensersatzansprüche gegenüber der Agentur, ihren Arbeitnehmern und/oder Erfüllungsgehilfen, die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen und die nicht Schadensersatz für die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit zum Inhalt haben, sind – soweit gesetzlich möglich – ausgeschlossen. Gleichgültig ist, ob sie aus Vertragsverletzung oder der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten (z.B. §§ 280, 241 Abs. 2 BGB), aus unerlaubter Handlung, auch aus der Haftpflicht des Produzenten (wegen Konstruktions-, Produktions- und Informationsfehlern sowie Fehlern bei der Produktbeobachtung z.B. § 823 BGB) herrühren.
- Soweit nichts anderes vereinbart, haftet die Agentur nicht für eingebrachte Gegenstände des Auftraggebers, soweit die Agentur nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln die Beschädigung oder den Untergang der Gegenstände verursacht hat.
§7 Absage oder Stornierung
- Bei Stornierung einer Veranstaltung, gleich aus welchem Grund, steht der Agentur ein Anspruch auf Ersatz der ihr aus der Absage entstandenen Kosten zu.
- Unabhängig davon verpflichtet sich der Kunde, entsprechend der nachstehenden Aufschlüsselung, einen Teil der vereinbarten Bruttovergütung als Entschädigung zu zahlen:
- Absage der Veranstaltung nach Vertragsabschluss = 25%
- Absage der Veranstaltung 3 Monate vor dem Veranstaltungstag = 50%
- Absage der Veranstaltung 4 Wochen vor dem Veranstaltungstag = 75%
- Absage der Veranstaltung 2 Wochen vor dem Veranstaltungstag = 100%
- Die Stornierung eines Auftrages bedarf der Textform (z.B. per E-Mail).
- Im Falle einer Stornierung, die der Auftraggeber zu vertreten hat, hat der Auftraggeber sämtliche Kosten und eingegangenen Verbindlichkeiten der Agentur (insbesondere die Kosten, die von Drittdienstleistern geltend gemacht werden) zu tragen. Die Agentur wird sich aber bemühen, diese Kosten gering zu halten und, wenn möglich von Stornierungsrechten ihrerseits gegen die Drittdienstleister Gebrauch zu machen.
- Sofern eine Stornierung aufgrund von Umständen höherer Gewalt erfolgt, wie z.B. Krieg, Terror, Pandemie, behördliche Anordnungen, Umweltkatastrophen wie z.B. Sturm, Flut, Feuer, die bei Abschluss des Auftrags nicht absehbar waren, verbleibt es bei der Zahlungspflicht des Auftraggebers.
§8 Weitere Bestimmungen
- Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
- Änderungen und Ergänzungen des Angebots bzw. Vertrags bedürfen der Textform (z.B. per E-Mail).
- Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz der Agentur.
- Verträge und sämtliche erteilten Aufträge unterliegen der Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.